Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Pferdefachwirt – Haltung, Zucht, Betriebswirtschaft 

§ 1 Einordnung

Die Ausbildung zum Pferdefachwirt – Haltung, Zucht, Betriebsmanagement ist eine private Qualifikation der Kölner Pferde-Akademie zum Zweck der speziellen Qualifizierung privater und gewerblicher Pferdehalter. Der Pferdefachwirt kann behördliche Genehmigungen zur gewerblichen und landwirtschaftlichen Pferdehaltung, -zucht, -handel und -transport (Veterinärämter, Bauämter, Landwirtschaftsämter) vorbereiten. Er dient des Weiteren auch als Qualifikationsnachweis bei Versicherungen, Banken, Gerichten, sowie für Bewerbungen und Kunden.

Der Vorbereitungslehrgang beinhaltet unter anderem die Sachkundeprüfung und die Basisqualifikation Pferdezucht. Die erfolgreich abgelegte Pferdefachwirtprüfung ist gleichzeitig Voraussetzung für den Reitlehrer (KPA) und den Zertifizierten Pferdemanager (KPA).

§2 Ausbildungsart und -umfang

Die Ausbildung umfasst 176 Unterrichtsstunden in sechs Blöcken, überwiegend theoretisch, mit praktischen Demonstrationsanteilen und Praxisunterricht. Eigenstudium der Unterrichtsinhalte wird vorausgesetzt.

§3 Ausbildungsinhalte

Gegenstand der Ausbildung sind mindestens die folgenden Themenbereiche:

  1. Pferdeverhalten und Ansprüche an die Umwelt, Tierschutz
  2. Versorgen, Pflegen, Führen
  3. Körperbau und Lebensvorgänge von Pferden
  4. Pferdegesundheit und -hygiene, Erste Hilfe am Pferd
  5. Hufkunde, Hufbeschlag und Hufpflege
  6. Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Rassenkunde
  7. Futtermittel, ihre Gewinnung, Beschaffung und Verwendung
  8. Formen der Pferdehaltung, sowie bauliche und technische Einrichtungen
  9. Erziehung, Ausbildung u. Training von Pferden, Unterrichtserteilung unter Aspekten der Pferdegerechtigkeit und Unfallverhütung
  10. Ausrüstung und Zubehör
  11. Wirtschaftliche Zusammenhänge im Pferdebetrieb
  12. Rechtsvorschriften
  13. Arbeits- und Sozialrecht
  14. Arbeitsschutz und Sicherheit im Betrieb
§4 Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer den Vorbereitungslehrgang absolviert hat und wer nachweislich über ausreichend Praxiserfahrung im Umgang mit Pferden verfügt. Als Mindestqualifikation gilt der FN Pferdeführerschein Umgang in Verbindung mit dem Longierabzeichen LA5. Alle Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung finden Sie hier: https://koelnerpferdeakademie.de/zulassungsvoraussetzungen-pruefung-pfw-kpa/

§5 Prüfungskommission

Der Prüfungskommission gehören Dozenten und im Prüfungswesen im Pferdebereich einschlägig erfahrene Personen an.

Stand 20.06.2022: Barbara Engel, Lieselotte Engels, Sabine Heidel, Dr. Norbert Kinkel, Werner Klein, Dr. Barbara Rauch, Georg Symalla, Claudia Zerlik.

§6 Prüfung

Die Prüfung besteht aus 12 Fächern, 6 theoretischen und 6 praktischen.

Die theoretische Prüfung beinhaltet:

  1. Pferdehaltung
  2. Pferdefütterung
  3. Pferdezucht
  4. Hufkunde und Hufschutz
  5. Pferdeerziehung, -ausbildung, -training
  6. Wirtschaft & Soziales

In Klausuren zu den einzelnen Themen wird ein vorgegebenes Betriebskonzept individuell entwickelt.

Die praktische Prüfung beinhaltet:

  1. Reiten Fahren von Pferden (reitweisen-unabhängig ein Pferd in den drei Grundgangarten und auf beiden Händen zur Losgelassenheit bringen)
  2. Longieren
  3. Vorführen und Mustern (nach FN-Standard: Dreiecksbahn, Schritt, Trab, offene Aufstellung)
  4. Exterieurbeurteilung im Hinblick auf den Verwendungszweck
  5. Beurteilung des Gesundheitszustands, inkl. Zuchtgesundheit und Hufbeurteilung
  6. Erste Hilfe am Pferd

Die Prüfungen Reiten und Longieren werden mit eigenem Pferd absolviert. In Ausnahmefällen kann auf die ansässigen Schulpferde zurückgegriffen werden.

Teilnehmende Pferde müssen gemäß Herstellerangaben und FN Turnierbestimmungen Herpes und Influenza geimpft sein. Alternativ kann ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Dieses darf nicht älter ist als 3 Tage sein und sollte bestätigen, dass sowohl das Prüfungspferd als auch der Pferdebestand im Heimatstall gesund ist.

Die Prüfung ist bestanden, wenn kein Fach mit der Note 6 ‚ungenügend’ oder nicht mehr als ein Fach mit der Note 5 ‚mangelhaft’ bewertet wurde. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Der nächstmögliche Wiederholungstermin ist der nächste reguläre Prüfungstermin.