Zulassungsvoraussetzung
für die Prüfung zum Pferdefachwirt / Zertifizierten Pferdemanager (KPA)
Für die Zulassung zur Pferdefachwirtprüfung (KPA) wird ausreichende Praxiserfahrung mit Pferden und ein Abzeichen eines Reiterverbands vorausgesetzt. Bitte senden Sie uns Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen zu:
- Regulärer Lebenslauf mit Lichtbild
- Ausführlicher Pferdesportlicher Lebenslauf inkl. Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten mit Pferden nach Art und Umfang
- Abzeichen eines Reiterverbands, mind. das FN-Longierabzeichen.
- Nachweis – Erste Hilfe Kurs 9 UE (nicht älter als 2 Jahre)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
Die Unterlagen müssen bis spätestens 8 Wochen vor Prüfungsbeginn vorliegen.
Der Lehrgang selbst kann ohne Beschränkungen besucht werden.
Erläuterungen:
Zu 3.) z. B. Trainer (FN, IPZV oder EWU), Reitabzeichen, Fahrabzeichen etc.
Sollten Sie kein Abzeichen nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, bei uns den FN Pferdeführerschein Umgang und das FN-Longierabzeichen im Rahmen eines mehrtägigen Workshops zu erlangen.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!